Gaat over de partizanenkrieg in ex- joegoslavie.
Een duidelijk bevel en beeld over hoe met partizanen om te gaan...
Alleen jammer het is weer in het duits
Dok. 151
Aus dem Befehl von SS-Brigadeführer und Generalmajor der Waffen-SS Carl Ritter v.Oberkamp, Kommandeur der 7. SS-Freiwilligen-Division ,,Prinz Eugen", vom 20. Juli 1943 zur Verfahrensweise bei Terroraktionen in Kroatien
(...) Ich verbiete mit sofortiger Wirkung das Erschießen von Kindern unter 14 Jahren und von Frauen, es sei denn, daß dies im Kampf geschieht. Diese Personen sind in jedem Fall zunächst der Division mit einer Meldung über die Art ihrer feindlichen Betätigung zuzuführen; nur hier darf eine Erschießung befohlen werden.
Soweit im Einzelfalle die öffentliche Aufhängung von Kommunisten angebracht erscheint, hat einer solchen Maßnahme ein ordentliches Standgericht vorauszugehen. Erhängungen sind außerhalb der Ortschaft vorzunehmen. Die Erhängten sind so zu bewachen, daß ein Fotografieren und Berühren der Leichen nicht stattfinden kann (...)
Es ist mehrfach vorgekommen, daß nicht nur einzelne Häuser, sondern ganze Ortsteile und geschlossene Ortschaften niedergebrannt und die Ortseinwohner erschossen wurden, ohne daß dazu Gründe vorhanden waren, die ein solches Verfahren gerechtfertigt hätten. Derartige Maßnahmen treiben immer neue Bevölkerungsteile in die Reihen der Partisanen und veranlassen selbst solche Bevölkerungsteile, sich den Partisanen anzuschließen, die dem bisherigen Kampf vollkommen gleichgültig oder sogar ablehnend gegenüberstanden (...)
Bei aller vom Führer befohlenen Rücksichtslosigkeit im Kampfe mit den Banden (...) ist es nicht vertretbar, wenn z. B. Häuser niedergebrannt werden, weil in ihnen nur Frauen und Kinder angetroffen werden, während sich die Männer angeblich oder wirklich bei den Partisanen befinden. Solche Maßnahmen verbieten sich schon deshalb von selbst, weil man mit einer solchen Begründung wesentliche Teile des Staates Kroatien überhaupt dem Erdboden gleichmachen könnte und sogar müßte (...)